FAQ

 
Inländische Leasingfirmen und Firmen mit regelmäßig wechselnden Fuhrparkbeständen zählen zu unseren Lieferanten. Darüber hinaus sind wir seit Jahrzehnten erfolgreicher Vertriebspartner großer Automobilhandels-Gruppen. Ebenso gilt dies für Hersteller und Importeure quer durch Europa.
 Der Großteil unserer angebotenen Fahrzeuge stammt aus den europäischen Nachbarländern und liefen dort als Flotten- oder Leasingfahrzeuge. Je nach Gesellschaft zwischen 3 und 12 Monaten.
 
Für alle Fahrzeuge, die wir vermarkten gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Werksgarantien. Das heißt: Innerhalb der durch den Hersteller bestimmten Zeiträume nach der Erstzulassung, genießen diese Fahrzeuge vollen Garantie und Kulanzanspruch. Wir tragen diesem Punkt dahingehend Rechnung, indem wir ständig bemüht sind ausschließlich Fahrzeuge mit vollständigen Bordpapieren einzukaufen. 
Sollte, aus welchen Gründen auch immer, dies nicht der Fall sein, so haben Sie die Möglichkeit über eine Gebrauchtwagen-Garantie diesen Schutz nachträglich zu erwerben und darüber hinaus individuell zu verlängern. Hinsichtlich des TÜV kann gesagt werden, dass alle Fahrzeuge vom deutschen TÜV abgenommen sind und nach 2 Jahren ab Datum der Erstellung des deutschen KFZ-Briefs wieder vorgeführt werden müssen.
 
Grundsätzlich nehmen wir Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung. Zur einfacheren und konkreten Ankaufsbewertung wird der Fahrzeugschein benötigt und ggfs. mitzuführende Unterlagen für An- und/oder Umbauten sowie der entsprechende TÜV-Bericht. Sie erhalten in jedem Fall einen Ankaufs- bzw Verrechnungspreis für Ihr Fahrzeug, damit Sie an Ort und Stelle erkennen können, welchen Betrag Sie beim Kauf Ihres Wunschfahrzeugs zuzahlen sollen. Übrigens: Wir nehmen auch Zweiräder in Zahlung und kaufen u.U. Ihr Fahrzeug frei an, das heißt: Ankauf Ihres Fahrzeugs durch uns ohne Kauf eines neuen Fahrzeugs.
 
Zum Autokauf gehört die Finanzierung und das Leasing wie der Schnürsenkel zum Schuh! Als Fullservice-Anbieter machen wir Ihnen ein individuelles und passendes Finanzierungs- oder Leasingangebot, abgestimmt auf Ihre Möglichkeiten und Wünsche. Wenn Sie uns Ihre jüngsten Gehaltsabrechnungen mitbringen, erstellen wir Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan.
 
Wenn wir von Fullservice-Anbieter sprechen, dann darf die Versicherung sprich die Doppelkarte natürlich nicht fehlen. Bei uns bekommen Sie nicht nur diese, sondern zudem eine Prämienberechnung für Ihr neues Fahrzeug natürlich mit allen Vergünstigungen, die möglich sind. Vorausgesetzt Sie bringen die entsprechenden Voraussetzungen mit: Beamten-Tarife, Wenig-Fahrer-Rabatte, Garagen-Fahrzeug-Rabatt, Partner-Fahrzeug-Rabatt und vieles mehr. Wir können Ihnen im Detail Ihre Prämie errechnen.
 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs sicherzustellen: Als Fullservice-Anbieter möchten wir Ihnen diesen zeitaufwendigen Gang zur Zulassungsstelle gerne ersparen. Aus diesem Grund haben wir einen Zulassungsdienst beauftragt, der für uns sprich für Sie sämtliche Formalitäten erledigt. Wenn Sie die Zulassung selbst in die Hand nehmen wollen, erhalten Sie von uns die notwendigen Unterlagen und Sie sparen sich die Zulassungskosten. Für unsere Kunden, die außerhalb der Reichweite des Zulassungsdienstes wohnen, bleibt nur die zweite o.g. Möglichkeit
 
Für die Zulassung eines Fahrzeuges werden benötigt: Ihr Personalausweis oder Reisepass. Bitte achten Sie darauf, dass dieser noch gültig ist. Desweiteren benötigen Sie eine Versicherungsdoppelkarte, diese erhalten Sie bei uns im Autohaus (s.o.), oder von Ihrer Versicherungsgesellschaft. Von uns erhalten Sie, entweder per Post oder schon bei Kauf des Fahrzeugs, den KFZ-Brief, ggfs. mit Abmeldebescheinigung und gültige TÜV- und AU-Bescheinigung.
 
Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht direkt selbst zulassen können, gibt es die Möglichkeit mit einem befristeten Kennzeichen die Überführung an den Bestimmungsort vorzunehmen. Dieses Kennzeichen können wir Ihnen gegen Erstattung der Gebühren besorgen. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen erlischt nach 3 Tagen. Anschließend werden diese Kennzeichen lediglich entsorgt. Eine Abmeldung oder Rückgabe ist nicht mehr erforderlich.
 
SEITE DRUCKEN